1. Quartalsende 2012: Jetzt an Freistellungsauftrag denken

Wie in der Vergangenheit schon mehrfach geschehen, will ich euch auch zum Ende des aktuellen Quartals daran erinnern, daran zu denken, eure Freistellungsaufträge zu erteilen bzw. zu ändern. Zumindest, wenn ihr euer Tagesgeld bei einem Anbieter angelegt habt, der euch die Zinsen quartalsweise auszahlt.

Die meisten Banken zahlen die Zinsen zwar weiterhin jährlich, aber seit dem letzten Jahr sind aufgrund ihrer hohen Zinssätze zwei „neue“ Banken extrem beliebt, die die Zinsen quartalsweise gutschreiben. Und zwar MoneYou und die VTB Direkt (die seinerzeit vor allem mit einer Prämien-Aktion viele Neukunden gewann).

Mit Freistellungsauftrag Steuerabzug vermeiden

Falls ihr keinen Freistellungsauftrag für eure Kapitalerträge erteilt, werden von eurem Zinsgewinn automatisch 25 Prozent Einkommensteuer sowie der Solidaritätszuschlag an Vater Staat abgeführt (ggf. kommt auch noch Kirchensteuer dazu). Falls ihr euch mit den Details noch nicht befasst habt, findet ihr weitere Infos zum Freistellungsauftrag bei Wikipedia.

Zwar kann man – sofern man die Erteilung vergessen hat und den Sparerpauschbetrag nicht ausreizte – sich die zu Unrecht gezahlten Abgaben wohl über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückholen, jedoch müsste man sich dafür noch rund ein Jahr gedulden. Das ist nur unnötig kompliziert und zudem hebt man ja so teilweise den „Zinseszins-Effekt“ auf, in dessen Genuss man ja durch die unterjährige Zinsgutschrift kommt. Ich kann also nur dafür plädieren, den Freistellungsauftrag vor der Zinsgutschrift zu erteilen. 😉

Bei beiden derzeit wohl populärsten Banken habe ich selbst auch ein Tagesgeldkonto, sodass ich nachfolgend kurz beschreiben kann, wie ihr bei MoneYou und der VTB Direkt zum entsprechenden Menüpunkt im Onlinebanking kommt.

Tagesgeldanbieter der ABN AmroSo geht’s bei MoneYou

Die Online-Oberfläche ist zwar nicht sonderlich schön, aber wenn man weiß, wo man klicken muss,ist es ganz einfach: Nachdem ihr euch erfolgreich eingeloggt habt, klickt einfach auf den Menüpunkt „Meine Daten“. Im sich dann öffnenden Unterpunkt klickt ihr auf „Steuerliche Angaben“. Jetzt nur noch ein Klick auf „Bearbeiten“.

Wenn ihr dann die erforderlichen Angaben gemacht habt, müsst ihr das ganze noch mit der mobilen TAN, die ihr per SMS erhaltet, bestätigen. Genau so wie bei einer Überweisung.

Kleiner Tipp noch, falls ihr euch unsicher seid, wie hoch der Freistellungsauftrag ausfallen soll: Unter „Tagesgeld“ -> „Mein Tagesgeld“ könnt ihr die rechnerisch bislang angelaufenen Zinsen einsehen. Schlagt da einfach noch ein bisschen was drauf und dann ist die erste Zinszahlung des Jahres „gesichert“. Ihr könnt auch gleich deutlich mehr draufschlagen, dann müsst ihr euch beim nächsten Quartalsende möglicherweise nicht wieder die gleiche Mühe machen. 😉

Aber bei „uns“ als Tagesgeldhopper weiß man ja nie, ob das Ersparte am Ende des nächsten Quartals nicht schon bei einem anderen Anbieter liegt… 😉

So geht’s bei der VTB Direkt

Hier müsst ihr nach dem Login in der oberen (blau hinterlegten) Menüleiste auf „Service & Verwaltung“ klicken. Anschließend im linken Bereich auf „Freistellungsdaten“. Dann klickt ihr entweder auf den Button „Freistellungsauftrag Einzelveranlagung“ (was wohl für die meisten zutreffend sein sollte) oder auf „Freistellungsauftrag Zusammenveranlagung“. Anschließend füllt ihr die geforderten Felder aus und müsste das ganze dann auch hier durch die auf euer Handy gesendete mTAN bestätigen.

Bei der VTB Direkt habe ich leider keine Angabe über die rechnerisch bislang aufgelaufenen Zinsen gefunden. Das ist bei MoneYou komfortabler gelöst. Sollte ich das einfach nur übersehen haben, gebt mir in den Kommentaren einfach eine kurze Info, dann ergänze ich den Blogbeitrag entsprechend.

So, das sollten die Angaben für die beiden für euch Leser derzeit wohl relevantesten Banken mit quartalsweiser Zinsauszahlung sein. Sollte ich eine wichtige Bank vergessen haben, gebt einfach kurz Bescheid. Zumindest alle anderen Banken, bei denen ich persönlich derzeit ein Konto habe, schreiben die Zinsen erst am Jahresende gut. Da hat man also noch etwas Zeit…

Auch bei Festgeld aufmerksam sein

Eine Ausnahme stellen da natürlich immer Festgeldkonten dar, die im Laufe des Jahres fällig werden. Vielleicht hat ja der eine oder andere einen Teil seines Ersparten als kurzfristiges Festgeld angelegt. Dann lohnt sich auch hier möglicherweise ein Blick auf den Freistellungsauftrag.

Passt auch auf jeden Fall auf, dass die Summe eurer Freistellungsaufträge für das gesamte Jahr insgesamt nicht die 801 Euro übersteigt. Denn nur bis zu diesem Wert sind Zinserträge für Einzelpersonen steuerfrei. Für alle darüber hinaus gehenden Beträge müsst ihr die Abgaben zahlen.

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