Barclays will Kunden aus 3-Jahres-Zinsgarantie locken (UPDATE)

Barclays LogoIn diesen Tagen haben viele Tagesgeld-Kunden der ersten Stunde bei der britischen Barclays-Bank Post mit einem auf den ersten Blick guten Angebot erhalten: In Aussicht gestellt wird für sechs Monate ein Zinssatz von 2,75 Prozent aufs Tagesgeld (bzw. genauer gesagt ein Zinsaufschlag von 2,25 Prozentpunkten auf den EZB-Leitzins, der derzeit bei 0,5 Prozent liegt, womit man insgesamt auf ebendiese 2,75 Prozent käme). Das ist derart sensationell, dass das ganze natürlich einen Haken haben muss; und den hat es.

Zielgruppe sind Kunden mit 1,75 Prozent Zinsaufschlag

Denn die Post haben Kunden erhalten, die zuschlugen, als die Konditionen des Tagesgeld-Angebotes von Barclays noch ganz andere waren als heute. Während heute ein für ein Jahr garantierter Zinsaufschlag von läppischen 0,25 Prozentpunkten auf den EZB-Leitzins geboten wird (womit man effektiv bei 0,75 Prozent landet), waren es damals satte 1,75 Prozent – also das siebenfache!

Und das beste daran: Dieser Zinsaufschlag wurde anfangs für volle drei (!!) Jahre ab Kontoeröffnung garantiert. Kunden aus dieser Zeit erhalten aktuell also 2,25 Prozent auf ihr Tagesgeldkonto bei Barclays und je nach individuellem Zeitpunkt der Kontoeröffnung wird der Zinsaufschlag noch für ca. eineinhalb verbleibende Jahre garantiert.

Neues Angebot für die meisten deutliche Verschlechterung

Die in der neuerlichen Offerte angebotenen 2,75 Prozent liegen zwar sogar nochmals 0,5 Prozentpunkte darüber, gelten aber wie gesagt nur für sechs Monate. Dies vor Augen gehalten, wird schnell klar, dass dieses Angebot für die Bestandskunden mit „Besitz“ der dreijährigen Zinsaufschlags-Garantie im Normalfall alles andere als attraktiv ist. Denn nach Ablauf der sechs Monate würde man auf die aktuellen Bestandskonditionen zurückfallen, sodass der Zinsvorteil durch das aktuelle Angebot schnell aufgefressen würde beziehungsweise sich dann auch zu einem gewaltigen Nachteil auswächst: Denn für sechs Monate erhält man zwar 0,5 Prozentpunkte mehr, für den Rest der Zeit dann aber 1,5 Prozentpunkte weniger – schon nach weiteren zwei Monaten wäre der sechsmonatige Zinsvorteil also nivelliert.

Da muss man kein Mathe-Genie sein, um festzustellen, dass dies kein gutes Angebot ist. Insofern finde ich den Versuch reichlich plump. Man fühlt sich fast ein bisschen so, als würde man für blöd gehalten. Wie viele Kunden wohl auf das Angebot einsteigen?

Auch anschließender Wechsel zur Top-Konkurrenz keine Alternative

Auch wenn man im Anschluss an die 2,75 Prozent zur besten Konkurrenz am Markt wechseln würde, würde man schnell wieder ins „Minus“ kommen. Denn in der Spitze werden aktuell 1,5 Prozent geboten und die Tendenz zeigt weiter klar nach unten – wer weiß, wie das in sechs Monaten aussieht.

Somit wird auch schnell klar, wieso Barclays versucht, die alten Bestandskunden aus der dreijährigen Zinsgarantie herauszuholen. Denn es scheint ein Minusgeschäft für die Bank zu sein, da die Zinsen der alten Kunden derart deutlich über den aktuellen marktüblichen Konditionen liegen.

Mich würde mal sehr interessieren, wie hoch das gesamte Volumen der Tagesgeldanleger bei Barclays mit dieser dreijährigen Garantie ist. Und ob jeder, der in diese Kundengruppe fällt und etwas angelegt hat, dieses Schreiben erhalten hat. Gibt es hier jemanden, der in die Gruppe fällt und das Schreiben nicht erhalten hat?

Es ist übrigens nicht der erste Versuch von Barclays, auf diesem Wege die dreijährige Zinsgarantie vorzeitig zum Ende zu bringen. Zuvor war es immer so, das aber nicht alle Kunden das jeweilige Angebot erhielten. Von der „Plumpheit“ her waren die Versuche aber vergleichbar.

Wirkung des EZB-Leitzinses wurde überschätzt

Bei Barclays jedenfalls wird man sich über diese Bestandskunden sicherlich ärgern, da sie eine große Belastung darzustellen scheinen. Damals als das Angebot aufgesetzt wurde, lag der EZB-Leitzins noch bei glatt einem Prozent, womit man sogar auf 2,75 Prozent kam. Auf diesen Zinssatz kamen aber damals auch andere Top-Anbieter (ich erinnere mich zumindest an MoneYou, die diesen Zinssatz zeitgleich boten – heute werden dort 1,45 Prozent gezahlt, womit man aktuell mit an der Spitze der Vergleiche liegt).

Seitdem ist der EZB-Leitzins „nur“ um einen halben Prozentpunkt auf 0,5 Prozent gesunken. Die Topzinsen der Tagesgeldanbieter sind jedoch deutlich stärker zurück gegangen, nämlich um 1,25 Prozentpunkte. Für Barclays wurde also vor allem die Fehleinschätzung zum Verhängnis, dass sich die Top-Tagesgeldzinsen eng am Leitzins orientieren würden und nun hat man die ganzen Kunden mit 2,25 Prozent an der Backe, für die die anderen Tagesgeldanbieter und noch nicht einmal die besten kurzfristigen Festgelder der anderen Banken interessant sind, da sie bei Barclays aufs Tagesgeld noch immer deutlich mehr erhalten.

Nur wer kurzfristig größere Ausgaben plant, sollte zuschlagen

Doch für die Kunden ist es im Endeffekt auch egal bzw. sogar von Vorteil – so lange die Bank nicht dran kaputt geht. 😉 Wichtig ist jedenfalls, sich die jüngste Offerte ganz genau anzusehen. In den meisten Fällen sollte die Empfehlung wohl ganz klar sein, sie nicht anzunehmen, sondern lieber die alte Zinsgarantie weiter laufen zu lassen.

Nur wer in zirka sechs Monaten eine größere Anschaffung plant (zum Beispiel Autokauf, Immobilienkauf etc) und anschließend kein oder nur noch kaum Erspartes hat, der kann die sechs noch höher verzinsten Monate ruhig mitnehmen. Alle anderen sollten es beim Status Quo belassen.

Das ist meine persönliche Meinung und so werde ich es auch handhaben. Denn auch ich zähle zu diesem glücklichen Kunden der ersten Stunde. 🙂

PS: Vielen Dank für die vielen Hinweise auf die Post von Barclays in den Kommentaren! 🙂 Ich selbst bin momentan leider nicht zu Hause und kann daher nicht prüfen, ob ich sie auch erhalten habe (ich gehe aber stark davon aus). Mich würde noch interessieren: Wird im Schreiben von Barclays klar und transparent formuliert, dass man auf seine bestehende Zinsgarantie „verzichtet“, wenn man das neue Angebot in Anspruch nimmt? Und ist eine Frist genannt, bis zu der das neue Angebot gilt?

Update vom 17.09.2013

Wie einige Leser in den Kommentaren melden, werden offenbar auch die Kunden angeschrieben, die die Zinsgarantie mit 1,5% Leitzins-Aufschlag besitzen. Hier werden die Kunden mit dementsprechend mit 2,5 Prozent für sechs Monate geködert. Dieses Angebot ist dementsprechend ebenso unattraktiv wie das für die Kunden mit 1,75% Aufschlag. Vielen Dank für die Wortmeldungen! 🙂

PS: Ich habe nach meinem Urlaub nun auch meine Post gesichtet und habe das Angebot erwartungsgemäß auch erhalten. Ich habe das das Anschreiben („Jetzt Top-Zinsen von aktuell 2,75% auf Ihrem LeitzinsPlus Konto sichern“) sowie den „Antrag zum LeitzinsPlus Konditionswechsel“ mal abfotografiert und in diesen Beitrag hier eingebunden, damit auch alle, die diesen Brief nicht erhalten haben, einen Einblick haben. Außerdem dabei war ein kostenloser Freiumschlag (den werde ich mir aufheben und darin dann nach Ablauf der Zinsgarantie meine Kündigung für das Barclays-Tagesgeldkonto abschicken ;)). Offenbar kann das Angebot nur postalisch und nicht übers Online-Banking abgeschlossen werden.

26 Gedanken zu „Barclays will Kunden aus 3-Jahres-Zinsgarantie locken (UPDATE)

  1. Auch ich habe nochmal eine Erinnerung an diese großartigen Konditionen bekommen, die nur noch für wenige Tage erhältlich sind. Bei Barclays scheint man ziemlich „nervös“ zu sein…

  2. … auch soeben den 2. Brief bekommen diesbezüglich.
    Vielleicht ärgern wir Barclays einfach mal und transferieren auf das bisherige Konto noch einen guten Teil drauf. Zu den alten Konditionen. Und dann: aussitzen 🙂 🙂 🙂

  3. @$

    Also gerade wenn es um sittenwidrige AGB oder Kleinigkeiten wie ein ungültiges Impressum geht, schätze ich die Chancen vor Gericht als ganz gut ein. Deshalb haben schon einige große Firmen wie Google oder Facebook ab und zu mal eins auf die Nuss bekommen 😉

    Ich denke, Barclays würde es nicht mal auf ein Urteil ankommen lassen, sondern sich in diesem Fall lieber außergerichtlich einigen und den klagenden Kunden dann in Ruhe lassen, bevor es zu einem gültigen Urteil kommt und sie dann keine Kündigungen mehr verschicken dürften.

    Ich glaube auch, dass dieser Punkt in den AGB auf sehr wackligen Beinen steht. Eventuell ist ein solcher Passus in England möglich und wurde einfach übersetzt und übernommen. Und sogar wenn diese Einschränkung gültig und wirksam wäre, wäre das doch ein PR Desaster für Barclays. Sämtliche Tagesgeldforen würden auf einen Schlag von deren Tagesgeldkonto abraten.

  4. @$: Vielleicht hat ja der eine oder andere eine Rechtsschutzversicherung, die da greifen würde. 😉

    Ich bin heute wieder aus meinem Urlaub zurückgekehrt und hatte das Schreiben erwartungsgemäß auch in der Post. Ich war mal so frei, es abzufotografieren und den Blog-Eintrag entsprechend zu ergänzen.
    Die Art und Weise des Angebotes finde ich in Ordnung. Zwar finde ich, dass man im Anschreiben ruhig noch einmal explizit darauf hinweisen sollte, dass man damit seine dreijährige Garantie aufgibt, aber eigentlich wird es in der Gegenüberstellung im Rahmen des Antrages doch gut verdeutlicht.

  5. Also ich habe vor kurzen schon mein ZWEITES Schreiben bekommen (2,75%). Ich hatte schon mal ein „unschlagbares Angebot“ bekommen gehabt. Ich glaube damals waren es noch 3,0% für 6 Monate.

  6. Das Sonderkündigungsrecht wurde im Februar 2012 in diesem Forum explizit angesprochen. Ich gehe davon aus, dass die Klausel unzulässig ist, weil sie das versprochene Hauptleistungsmerkmal des Produkts aushebelt. Sie ist außerdem überraschend, weil die AGBs anderer Banken üblicherweise ohne eine derartige Passage auskommen. D.h., will man den Zins nicht garantieren, soll man damit nicht werben.
    Aber ob man als Privatperson überhaupt jemals eine Klage gegen einen Konzern vom Weltrang gewinnen kann? In unserem Rechtssystem? Von Kosten-Nutzen-Überlegungen, Zeitaufwand, Geld und Nerven mal ganz abgesehen… Für 100 Euro Mehrzinsen im Jahr?


    Spirou:

    wenn ich morgen eine Kündigung erhalten würde, wäre ich übermorgen beim Anwalt.

  7. Seltsam… Irgendwie ist dieses Kündigungsrecht in den AGB beim Vertragsabschluss völlig an mir vorbeigegangen 😮 Dabei lese ich sonst eigentlich alles ganz gewissenhaft durch.

    Schon alleine die Tatsache, dass solch eine Regelung eingefügt wurde, stimmt mich schon nachdenklich. Ich habe seit Abschluss des Kontos verschiedene Versionen der Tagesgeld-AGB heruntergeladen und abgespeichert. In einigen davon ist diese Regelung sogar in Fettschrift hervorgehoben. Das schien Barclays also ganz besonders wichtig zu sein. Eigentlich seltsam, wenn man vor hat, sich an die vereinbarte Laufzeit zu halten.

    Ich frage mich auch, ob diese Regelung überhaupt einer Klage standhalten könnte, oder ob diese Regelung unwirksam ist. Wäre ja nicht das erste mal, dass bestimmte AGB-Regelungen, die die Kunden benachteiligen, für unwirksam erklärt werden.

    Einen Vertrag mit einer 3-Jahres-Garantie abzuschließen und dann in den AGB zu betonen, dass man diesen Vertrag jederzeit einseitig kündigen kann… Also, das kommt mir mehr als seltsam vor.

    Ich habe zwar keinen gar so hohen Betrag auf dem Konto liegen, aber wenn ich morgen eine Kündigung erhalten würde, wäre ich übermorgen beim Anwalt.

  8. Nun hat das ganze auch eine größere Öffentlichkeit erlangt, denn die Stiftung Warentest berichtet darüber: https://www.test.de/Barclays-Bank-Aktuelles-Angebot-ist-Bauernfaengerei-4611684-0/
    Ich denke, sowas senkt die Wahtscheinlichkeit einer Kündigung des ganzen noch weiter, da es nun stärker im Fokus steht. 😉

    @Peter: Das ist ja krass. Hast Du dazu auch irgendwelche Presseberichte parat? Und da war tatsächlich der Grund, dass die Konditionen „zu gut“ waren oder etwas anderes?

  9. Hallo, jetzt bekommen auch die mit 1,5% on top, also aktuell 2% (so wie ich), das besagte Schreiben, aber hier wird auch nur 2,5% für 6 Monate garantiert. Ebenso uninteressant.

  10. Das stimmt schon. Es wäre aber nicht die erste Bank die davon Gebrauch macht.

    Die Deutsche Bank hat damals auch einfach bei meinen Eltern das Festgeldkonto gekündigt und sich auf die AGB berufen.

  11. Danke für die Reaktionen/Ergänzungen. 🙂

    Bzgl. der AGB: Ich denke nicht, dass Barclays damit durchkäme, sich so von der ausgesprochenen Zinsgarantie zu entledigen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, dass dieser Punkte in diesem Zusammenhang nicht gültig wäre. Da müssten schon andere Gründe herhalten.

    Ein solcher Versuch wäre wohl auch imagemäßig ein Desaster, da es ausdrücken würde, dass diese Bank kein verlässlicher Partner wäre.

    Zudem steht in den Bedingungen ja auch folgendes: „BEI DER BEMESSUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST WERDEN WIR AUF IHRE BERECHTIGTEN BELANGE RÜCKSICHT NEHMEN.“ – Ich denke, so eine Zinsgarantie kann man durchaus als „berechtigen Belang“ auffassen. Hier ist ja gewissermaßen mehr oder weniger direkt eine Laufzeit vereinbart. Ich bin daher ziemlich entspannt, was das anbetrifft.

  12. Es steht schon 2 oder 3 mal drin, dass wenn man den Vertrag ändert, dann nach Ablauf kein Anspruch auf die alten Konditionen besteht. Es steht auch drin, dass nach Ablauf des Vertrages zum dann gültigen Variablen Zinssatz verzinst wird.

    Also ich meine, dass jeder der es schafft sich mit seinem eigenen Geld auseinanderzusetzen und es hinbekommen hat ein Tagesgeldkonto zu eröffnen, auch hier erkennt, dass man nach Ablauf auf derzeit 0,75% zurück fällt.
    Da muss man wirklich ziemlich gutgläubig und naiv sein…

    Das Angebot gilt maximal bis 30.09.13 und der Vertrag startet ab 01.10.13

  13. Kurze Rückmeldung von mir zum Thema: Auch ich habe ein Schreiben von der Barclays erhalten und befinde mich in der „Zielgruppe“, habe also ein Konto eröffnet mit der Zusatzbedingung +1,75%.

    Ich wundere mich nur, dass ich ein Schreiben erhalten habe, obwohl ich nicht einen Cent Guthaben auf dem Tagesgeldkonto habe und das schon sehr sehr lange. Ich nutze andere höherverzinsliche Tagesgeldangebote aus Depotaktionen und brauche daher das Barclayskonto trotz ordentlichen 2,25% nicht, da 2,25 zu niedrig sind.

    Ich habe das Schreiben natürlich sofort in die Tonne getreten. Was nutzen mir wertlose 2,75% für ein paar Monate? Dann lieber die sicheren 2,25% wenn ich sie mal brauchen sollte…

  14. Ehrlich gesagt, warte ich schon auf die ersten Kündigung durch Barclays.
    Laut ihren AGB (siehe BEDINGUNGEN TAGESGELDKONTO, Punkt 10) können sie das Tagesgeld-Konto jederzeit mit einer angemessenen Frist kündigen.

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