Sparplan der VTB Direkt als Festgeld-Alternative (Update)
[Update vom 22. Juni 2015: Inzwischen liegt der Zinssatz nur noch bei 2,0 Prozent. Dies ist noch immer ein sehr guter Wert, sodass das Angebot weiterhin empfehlenswert ist.]
In den Kommentaren dieses Blogs wurde ich nun mehrfach auf ein interessantes Angebot der VTB Direkt hingewiesen, nämlich den Sparplan namens „VTB Flex„. Den will ich hier nun mal beleuchten, denn er ist wirklich attraktiv; der Zinssatz von 2,5 Prozent wirkt fast schon „aus der Zeit gefallen“, da er so hoch ist.
Super-Angebot ab 4 Jahre Laufzeit
Doch eines gleich vorweg: Um die Zinsen von 2,5 Prozent zu erhalten, müsst ihr in der Lage sein, Euer Geld (beziehungsweise zumindest einen Teil davon) für mindestens vier Jahre entbehren zu können. Trifft dies nicht zu, müsst ihr ab hier gar nicht erst weiter lesen, sondern könnt die Zeit anderweitig nutzen. 😉
Bei wem das hingegen zutrifft, der kann hier mit 2,5 Prozent einen für heutige Zeiten sehr guten Zinssatz erhalten, den es so auch bei normalen Festgeldkonten der Konkurrenz nicht gibt. Und das ohne, dass dies komplizierter wäre. Im Gegenteil.
Zwischen 4 und 10 Jahren volle Flexibilität
Eigentlich ist der Sparplan auf 10 Jahre angelegt. Für diesen Zeitraum wird durchgehend der Zinssatz von 2,5 Prozent garantiert. Man kann jedoch bereits ab dem vierten Jahr jederzeit über 2.000 Euro pro Monat verfügen.
Oder aber mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist einen höheren Betrag oder aber auch das komplette Geld abziehen. Nach vier Jahren ist man hier also sehr flexibel – man kann entweder weiterhin die 2,5 Prozent kassieren oder sich sein Geld zurück holen.
Auch Einzahlungsmöglichkeiten sehr flexibel handhabbar
Normalerweise sind „Sparpläne“ ja so angelegt, dass man regelmäßig (zum Beispiel monatlich oder vierteljährlich) etwas einzahlt. Das hat dann den Nachteil, dass man die Summe, auf die man die Zinsen erhalten will, erst mit der Zeit erreicht. In diesem Fall hier ist das aber anders, denn man hat zusätzlich zu den regelmäßigen Einzahlungen zu Beginn die Möglichkeit, initial einen beliebigen Betrag einzuzahlen.
Die monatliche Spar-Rate kann dann zwischen 0 und 1.000 Euro variieren und ist jederzeit anpassbar. Ihr könnt es also theoretisch auch bei eurer Ersteinzahlung belassen und sonst nichts weiter einzahlen, sodass man es im Endeffekt wie ein Festgeldkonto handhaben kann. Oder man stockt den Betrag eben monatlich noch auf.
Zusätzlich zu den monatlichen Einzahlungen von maximal 1.000 Euro pro Monat sind pro Jahr noch 5.000 Euro als Sondereinzahlungen möglich. Man ist also auch was Einzahlungen betrifft, sehr flexibel. Das Sparplan-Konto trägt seinen Namen „VTB Flex“ also völlig zurecht. 🙂
Nur Starteinzahlung muss 4 Jahre bis zur Auszahlung warten
Bei diesen Aufstockungen hat man dann den Vorteil, dass man an dieses Geld ebenfalls nach 4 Jahren ab Start (und nicht etwa ab Einzahlung!) kommt. Was man also beispielsweise nach zwei Jahren einzahlt, ist schon nach zwei weiteren Jahren wieder verfügbar – und man bekommt dafür dann trotzdem die 2,5 Prozent. Nur beim gleich zu Beginn eingezahlten Geld muss man also die vollen vier Jahre warten, um wieder dran zu kommen.
So richtig interessant wird es dann nach vier Jahren. Die Einzahlungen, die man tätigt werden dann weiterhin mit 2,5 Prozent verzinst, sind dabei aber kurzfristig verfügbar (wie gesagt entweder monatlich 2.000 Euro oder mit dreimonatiger Vorlaufzeit jeder beliebige Betrag). Je nachdem, wie dann das aktuelle Zinsumfeld aussieht, kann das überaus attraktiv sein. Man kann das ganze dann praktisch als extrem kurzfristiges hoch verzinstes Konto mit Zinsgarantie nutzen.
Auch Stiftung Warentest ist begeistert
Insgesamt handelt es sich hier um ein überaus empfehlenswertes Produkt, wenn man sein Geld denn so lange entbehren kann. Das sieht auch die Finanztest (Stiftung Warentest) so, die in ihrer aktuellen Ausgabe Banksparpläne genauer unter die Lupe nahm. Die VTB Direkt landete dort mit dem „VTB Flex“ nicht nur bei den flexiblen Sparplänen mit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit mit deutlichem Abstand vorne, sondern verweist selbst Anbieter von Sparplänen ohne diese Flexibilität auf die Ränge – zumindest bis zu einer Laufzeit von einschließlich 5 Jahren.
Ab 6 Jahren würde die DenizBank mit ihren Sparplänen vorne liegen – dort hat man aber nicht die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs nach vier Jahren und hat auch sonst deutlich weniger Flexibilität. Ansonsten kommt niemand anders in diese Regionen.
Nicht zu lange mit Eröffnung warten
Den Zinssatz zahlt die VTB Direkt schon ziemlich lange – das Angebot nahm also in seiner Zeit seinen Ursprung, als das allgemeine Zinsniveau noch deutlich höher war. Daher würde ich nicht zu sehr darauf setzen, dass es noch allzu lange dabei bleibt. Ich empfehle daher, hier am besten sofort zuzuschlagen, wenn es für einen in Frage kommt, um sich den Zinssatz so für bis zu zehn Jahre, mindestens aber für vier, zu sichern.
Als Einlagensicherung kommt übrigens die österreichische zum Tragen, über die Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde abgesichert sind, welche die Stiftung Warentest als vertrauenswürdig und „ohne Sicherheitsbedenken“ empfiehlt.
Vielen Dank für die Hinweise auf dieses sehr gute Angebot an die Blog-Leser „Bruno“ und „Simon“! 🙂
Dieser Beitrag wurde durch Nils am 26. Oktober 2014 um 16:58 Uhr erstellt und ist in Tipps & Tricks kategorisiert. Jede Reaktion auf diesen Beitrag kannst du mit RSS 2.0 verfolgen. Du kannst eine Antwort oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen.
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Ich sehe das für mich weiterhin relativ einfach: Die Stiftung Warentest stuft die Einlagensicherung als finanzkräftig und verlässlich ein und somit traue ich auch darauf. Von vielen Ländern rät die Stiftung Warentest ja ab, daher hat dieses Urteil für mich auch eine große Bedeutung.
Was genau lässt Dich in Bezug auf die EU-Richtlinie zweifeln? -
#7 geschrieben von Ivanhoe vor 1 Jahr
Man kann das Geld auch direkt vom Girokonto auf das VTB Flex Konto einzahlen. Es bedarf gar nicht den Umweg über das VTB Tagesgeldkonto !!
Das Online Banking der VTB wird von dem IT Dienstleister der Volks-/und Raiffeisenbanken der Fiducia & GAD IT durchgeführt, sodass Überweisungen vom jedem Volksbankkonto zur VTB und retour zeitnah durchgeführt werden. Das heisst am selben Tag – sofern man die Überweisung bis zum Mittag online veranlasst.
Überweisungen von anderen als den Volksbanken zur VTB KANN länger dauern, da ja dann andere Banken IT Systeme in die Überweisungsvorgänge eingebunden sind. Letztlich dauert es aber nie länger als 1 Tag. -
#11 geschrieben von Uwe vor 1 Jahr
@Nils: Wie wir alle hier hoffe ich natürlich, dass die Niedrigzinsphase langsam mal ein Ende hat. Bin ebenfalls sehr froh, 2013 und 2014 noch paar VTB-Flexe mit 3 bzw. 2,5 Prozent abgeschlossen zu haben. Per Überweisung im Onlinebanking kann man nur über den angezeigten „verfügbaren Betrag“ verfügen, mehr geht z.B. über entsprechende „Postkorb-Nachricht“ (mit der Bitte um Bestätigung; ggf. werden dann Vorschusszinsen fällig). Über diesen Weg habe ich auch schon erfolgreich eine Teilkündigung „stornieren“ lassen.
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@Uwe: Das stimmt natürlich. Wenn man davon ausgeht, dass der Tagesgeldzinssatz in vier Jahren (spürbar) niedriger sein wird als 1,2 Prozent ist das weiterhin attraktiv. Ich jedenfalls bin froh, dass ich ebenfalls noch einen alten VTB Flex mit 2,5 Prozent habe, bei dem die vier Jahre dann auch bald um sind. 🙂
Wenn man mehr als 2.000 Euro abbuchen will pro Monat, geht das dann eigentlich auch einfach übers Online-Banking oder muss man das schriftlich entsprechend kündigen?
@Ivanhoe: Ich kann hier auch nur in den Chor der anderen einstimmen. Ich würde das auf keinen Fall machen. Egal wie hoch oder gering das Risiko erscheint.
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#16 geschrieben von Ivanhoe vor 1 Jahr
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#17 geschrieben von Uwe vor 1 Jahr
Im Gegensatz zu Festgeld-Produkten kann man aber beim VTB Flex – um die volle Flexibilität zu haben – z.B. anfangs nur einen Euro einzahlen und erst gegen Ende der ersten vier Jahre mehr anlegen (nach vier Jahren kann man ja über Guthaben verfügen). So hat man dann z.B. in 2021 eine fast mit Tagesgeld vergleichbare aber evtl. besser verzinste Anlagemöglichkeit.
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In der Tat sind das auch jetzt noch sehr faire Bedingungen. Allerdings gibt es derzeit bereits für vier Jahre „gewöhnliches Festgeld“ bei der Konkurrenz höhere Zinsen: http://www.tagesgeldblog.com/tagesgeldempfehlungen/kurzfristige-festgelder-fuer-tagesgeldanleger/
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#19 geschrieben von Uwe vor 1 Jahr
Mittlerweile liegt der Zinssatz für den VTB Flex nur noch bei 1,2 Prozent.
Was ich beim VTB Flex sehr sehr vorteilhaft finde:
Dass man nach 4 Jahren sich ggf. gegen Zahlung von Vorschusszinsen (ein Viertel des Habenzinssatzes für maximal 3 Monate) auch das komplette Guthaben (oder weniger) auszahlen lassen kann, für 10.000 Euro bei 1,2 Prozent Habenzins also gerade mal 7,50 Euro Vorschusszins (bzw. weniger wegen der zinsfrei verfügbaren 2000 Euro/Monat). -
#20 geschrieben von Ivanhoe vor 1 Jahr
Natürlich werden die Zinsen dann unter dem Steuerjahr 2016 verbucht – so wie es sein muß.
Ich denke das Wertstellungsdatum der Zinsen erst am 1.1.17 hat folgenden – ganz einfachen – Grund :
Würde man als Datum den 30.12. nehmen könnte der Kunde ja die Zinsen noch am 30.12. abbuchen auf sein Referenzkonto oder aber auf das Tagesgeldkonto der VTB umbuchen wo es dann ja für diesen Tag 30.12. noch einmal ( also damit doppelt – 1 x auf dem Flex ja bereits und dann noch einmal auf dem Tagesgeldkonto ! ) mit verzinst werden müsste. Das will die Bank natürlich völlig zu Recht verhindern und stellt die Zinsen des Flexkontos damit erst zum 1.1. wert, sodass der Kunde auch erst dann darüber verfügen kann. Natürlich nur dann wenn die 4 jährige Sperrfrist bereits abgelaufen ist….
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#21 geschrieben von Uwe vor 1 Jahr
Finde es übrigens mittlerweile gar nicht schlecht, schon vor Jahresende die Flex-Zinserträge sehen zu können (sofern sie korrekt berechnet wurden 😉 )
Nachdem mein erster Flexsparplan dieses Jahr 4 wurde, probierte ich auch mal etwas von den monatlich verfügbaren 2000 aufs Tagesgeldkonto umzubuchen.
Das gab aber eine Fehlermeldung. Dieser Fehler wurde dann nach ca. 4 Wochen endlich behoben. Also: man kann von entsprechend alten Flexkonten wirklich was aufs Tagesgeld umbuchen 🙂 -
#23 geschrieben von Ivanhoe vor 1 Jahr
Ja das verstehe wer will. 31.12. ist aber ein Bankfeiertag und existiert nicht in Deutschland als Zins- und Wertstellungstag ( sondern nur als reiner Buchungstag ). Darum muss es dann der 30.12. sein.
Unter den Reitern “ Service&Verwaltung “ dann “ Steuern “ und dann
“ Abgeltungssteuer “ steht als “ Zuflussdatum “ ( Steuerlich relevant ) dann auch korrekt der 30.12.16.Steuerlich gesehen also so dann korrekt verbucht alles für das Jahr 2016. Warum unter Umsatz dann der 1.1.17 steht erschliesst sich mir auch nicht.
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So, auf meine E-Mail mit Verweis auf die ein Jahr alte E-Mail, in der vom Kalenderjahr /und nicht vom Vertragsjahr) die Rede war, habe ich nun einen Anruf von der VTB erhalten. Das war demnach damals eine Falschauskunft. Aber zu dieser stehen wollen sie nicht: Ich „darf“ derzeit kein weiteres Geld einzahlen. Mir wurde lediglich ein Sonderkündigungsrecht angeboten – aber das ist natürlich mein genau gegenteiliges Interesse und somit nicht interessant für mich.
Ich habe darum gebeten, nochmal zu klären, inwiefern man mir hier entgegen kommen kann. Die Dame am Telefon versprach, es noch einmal an eine andere Instanz weiterzuleiten, aber bislang habe ich noch nicht wieder etwas gehört. Ich glaube auch nicht, dass da noch etwas kommt.
Ich werde mich daher am Wochenende mal an einen „klassischen“ Brief setzen, den ich an die Geschäftsleitung formuliere. Mal sehen, ob da eine kulantere Regelung herauskommt…
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#31 geschrieben von Anonymous vor 2 Jahren
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#32 geschrieben von Spirou vor 2 Jahren
@Gringo:
Es hat doch, soweit ich sehen kann, gar niemand bestritten, dass es diese jährliche Übergrenze gibt ??? Es ging doch bei der höheren Einzahlung darum, ob dies initial möglich ist, also als Ersteinzahlung zur Kontoeröffnung. Da ist es wohl möglich, mehr einzuzahlen. Was anderes hat doch niemand behauptet? Aber vielleicht habe ich da ja was übersehen 😮 -
#33 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Mir wurde telefonisch vorgestern gesagt das das Laufzeitjahr entscheidend ist und eben nicht das Kalenderjahr. Finde es nicht gut , das selbiges nicht klar aus den Vertragsunterlagen zu dem Flex Konto hervorgeht. Es wird dort immer nur von max. 17000€ pro Jahr gesprochen und da wird wohl jeder denken das es sich dabei um das Kalenderjahr handelt.
Wäre nett wenn Du hier mitteilst was dir die VTB gesagt hat wegen der gescheiterten Einzahlung.
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Hmm, das ist wirklich komisch. Wieso wird der Betrag dann als verfügbar angezeigt? Zudem irritiert in diesem Zusammenhang auch das Zitat von Anonymous, laut dem eine Auszahlung der Zinsen sehr wohl möglich sein soll.
Bzgl. der gescheiterten Umbuchung: Ich habe ja auch kurz vor dem Jahreswechsel den Maximalbetrag eingezahlt und nun direkt im Januar wieder etwas. Wie ich jetzt gerade gesehen habe, habe ich das noch am gleichen Tag ebenfalls als Retour erhalten. Ich hatte vor einem Jahr von der VTB per E-Mail die Info erhalten, dass das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) relevant ist. Da werde ich nun diesbezüglich noch einmal nachhaken.
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#35 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Denke das wird auch nicht gehen die Zinsen auf das Tagesgeldkonto umzubuchen…War und ist so nie vorgesehen gewesen für das Flex Konto. Auch die Zinsen verbleiben auf dem Konto bis zum Ende der 4 jährigen Sperrfirst.
Habe gestern übrigens versucht weitere 17000€ auf mein Flex Konto zu buchen – geht auch nicht ! Die 17000€ sind fix und keinen € mehr pro LAUFzeitjahr werden angenommen.
Da ich erst am 21.12.15 ja 17000€ überwiesen hatte ist jetzt erstmal Schicht bis zum Beginn des neuen Laufzeitjahres – bei mir erst November wieder möglich … Mein Fehler war , das ich gedacht hatte es geht um das KALENDERjahr und nicht das LAUFzeitjahr was ja exakt mit dem Tag des Vertragsbeginnes anfängt.
Hatte die Überweisung der 17000€ von meinem heimischen Girokonto direkt aufs Flexkonto veranlasst. Dort konnte der Betrag aufgrund der Überschreitung der Einzahlungshöchstgrenze nicht gebucht werden und die 17000€ gingen – völlig automatisch – auf das Tagesgeldkonto. Habe dann eine Umbuchung vom Tagesgeldkonto aufs Flex Konto versucht und oh Schreck das Geld war weg… War dann weder auf dem Flex Konto noch auf dem Tagesgeldkonto als Guthaben mehr sichtbar… Auf dem Tagesgeldkonto nur als Abbuchung.. Logisch natürlich.
Nach ca. 2 Stunden des Bangens kam der Betrag dann von der WGZ Bank als “ Retour Buchung “ zurück auf das VTB Tagesgeldkonto…..
Also wohin dann mit dem Geld war die Frage ? Habe dann die 17000€ einfach auf mein zweites Flex Konto eingezahlt. Aber auch hier waren nur 16899 € als Einzahlung möglich , da ich im Dezember bereits 101€ dort eingezahlt hatte. Also Behauptungen das mehr als 17000€ pro Laufzeitjahr eingezahlt werden können entsprechen nicht der Wahrheit….
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#37 geschrieben von Simon vor 2 Jahren
Also ich weiß nicht, wie ihr (Nils?) es geschafft habt, aber beim Versuch einer Umbuchung von Zinsen (Flex zu Tagesgeld-Konto, Betrag kleiner oder gleich dem als „verfügbarer Betrag“ genannten Wert) erhalte ich hartnäckig die Fehlermeldung „Der Auftrag kann nicht ausgeführt werden.“ Wie habt ihr es geschafft?
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#38 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Hier schwarz auf weiss in den “ Sonderbedingungen zum VTB Flex “ :
“ Die maximale Einzahlung beträgt 17.000 Euro pro Jahr. “
https://www.vtbdirekt.de/de/Services/Formular_Center/
Das war schon bei meiner Flexkontoeröffnung in 2012 so und ist es auch aktuell noch…
Hatte mir übrigens seinerzeit noch 2 weitere Flex Konten gesichert mit 2,5 % ( einen Mitte 2014 eröffnet und den anderen in 2015 – vor der weiteren Zinssenkung ). Allerdings nützen mir die – derzeit – gar nichts , denn ich werde keinesfalls über die 100.000€ Grenze gehen. Und dazu reicht mir ja der 3 % Flexplan völlig aus. Sollte der dann in 2022 auslaufen werde ich die Kohle auf einen der 2,5% Pläne umschichten… Insofern habe ich jetzt einen Zinssatz von zumindest den 2,5% und einer Anlagesumme von 100.000€ mal bis ins Jahr 2025 sicher .
Tolle Sache die durch die damals noch mögliche Anlage von mehreren Flexplänen ermöglicht wird wie ich finde. Heutzutage geht das ja nicht mehr bei nur einem Plan pro Person.
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#39 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Natürlich sollte wirklich nun NIEMAND mehr als 100.000€ auf das Konto einzahlen aufgrunddessen das lediglich ja nur diese Summe Einlagengesichert ist. Beträge über diese Summe wären im Fall der Fälle einer Bankeninsolvenz wohl futsch… Insofern ist der Flex Plan also eh nur über 6 Jahre “ besparbar “ bei Einzahlung pro Jahr der Höchstsumme von 17.000€. Da sind wir ja schon bei 102.000€….
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#40 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
in allen mir vorliegenden Unterlagen ist stets die Rede seitens der VTB von max. 17.000€ pro Jahr. Ausserdem wird insgesamt eine Höchstansparsumme von 170.000€ über 10 Jahre dort benannt, was dann ja auch einer jährlichen Ansparssumme von eben den 17.000€ gleichkommt.
in 2015 habe ich 17000€ ( als Einmalbetrag ) plus die Zinsen 300€ aus 2014 die ja per 1.1.15 wertgestellt wurden auf dem Konto stehen lassen. Also eingezahlt von mir nur genau 17000€ und nicht mehr.
Es gibt aber auch ein paar wenige Berichte/Beiträge in div. Foren wo Leute
– angeblich – mehr als 17000€ auf das Flex einbezahlt haben und der überzählige Betrag seitens der VTB nicht abgewiesen/zurückgebucht wurde. -
#41 geschrieben von Simon vor 2 Jahren
@Gringo: OK, ich ziehe meine Vermutung bzgl. Max-Betrag pro Jahr zurück. Dein Link zum Original-Pressebericht nennt dieselben „monatlich 1000 plus max. 5000 frei wählbar“, Summe also 17.000 jährlich.
Hast du selbst also wirklich mehr als 17.000 eingezahlt? Oder doch bloß du 17.000 plus Zinsen? Die Zinsen dürften nämlich vermutlich nicht als „Einzahlung durch dich“ gelten… -
#42 geschrieben von Simon vor 2 Jahren
@Gringo: es ist gut möglich, dass bei dir andere Grenzen gelten. Das VTB Flex hat im Laufe von 2015 ja zwei Zinssenkungen (2.5% – 2.0% – 1.7%) mitgemacht, außerdem darf heutzutage pro Kunde nur ein Flex eröffnet werden (früher mehr, evtl. gar unbegrenzt). Würde mich nicht wundern, wenn auch der Max-Betrag pro Jahr reduziert wurde.
Gerade die Begrenzung auf nur ein Flex macht die Sache für Neulinge deutlich weniger attraktiv – ich hatte ja seinerzeit dem Nils erklärt, wie wunderbar es sei, durch Verteilung auf mehrere Flexe mit jeweils eigenen Verfügbarkeiten pro Monat „quasi täglich verfügbares“ Festgeld zu bilden. Das ist jetzt nicht mehr so.
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#43 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Bisschen kurios ist das schon mit dem Flex Konto. Das jetzt die Zinsen ausgezahlt werden können innerhalb von 2 Monaten nach Wertstellung ist ja interessant. Habe ich in den ganzen letzten Jahren nie irgendwo im Internet/Foren etc. oder bei der VTB selbst mal gelesen… Man lernt halt nie aus.
Offiziell gibt es schon die Grenze von maximal 17000€ pro Jahr. Letztlich habe ich aber in 2015 auch mehr eingezahlt. 17000€ per 21.12. und die Zinsen ca. 300€ aus 2014 wurden dem Konto ja auch im Januar gutgeschrieben.
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#47 geschrieben von Spirou vor 2 Jahren
Ich habe ja auch ein VTB-Konto und hatte mal über das FLEX Konto nachgedacht. Wenn ich mich recht erinnere, meinte damals sogar eine Dame vom Support, dass die Auszahlsperre nur für das eingezahlte Kapital gilt. Von den Zinsen war da keine Rede.
Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wie das mit der ersten Einzahlung ist. Vielleicht könnt Ihr ja was dazu sagen. Da steht ja „Die maximale Einzahlung beträgt 17.000 EUR pro Laufzeitjahr.“, aber dann auch „Zu Beginn können Sie einmalig einen Betrag von Ihrem Tagesgeldkonto umbuchen lassen.“
Darf die erste Einzahlung beliebig hoch sein? Oder darf die auch „nur“ 17.000€ betragen, und dann darf man für den Rest des Jahres nichts mehr einzahlen?
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#48 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Sicher das das wirklich geht ? Schon ausprobiert bis zum Ende ?
Sehe auch gerade das bei einer Umbuchung steht : “ der zur Verfügung stehende Betrag beträgt xx € “ was die Zinsen aus 2015 sind.
Wäre mir aber nicht sicher ob das dann auch wirklich ausgeführt wird oder der Prozess letztlich irgendwo abgebrochen wird. Möchte es jetzt nicht ausprobieren darum meine Frage wer hat wirklich schon mal die Zinsen umgebucht auf das Tagesgeldkonto ?
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#50 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
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#51 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
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#53 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Der Fehler liegt/lag wohl nicht direkt bei der VTB Bank sondern bei deren Rechenzentrum – so jedenfalls die Aussage seitens der VTB mir gegenüber.
Das gesamte Online Banking wird ja von der Fiducia & GAD IT AG ( dem IT Dienstleister der Volks-/Raiffeisenbanken ) abgewickelt und dort ist eben am 14.12. diese Zinsabrechnung warum auch immer angestossen/veranlasst worden. Das war dann nicht mehr rückgängig zu machen. Ebenfalls war eine nachträgliche Zinsgutschrift für eingegangenes Kapital ab 14.12. und eben bis 31.12. nicht mehr möglich, da heutzutage ja alles direkt und zeitgleich weitergemeldet wird wie z.b. an die Finanzbehörden. Darum wird das ganze jetzt eben zum 30.12. diesen Jahres “ verrechnet “ .
In den vorherigen Jahren 2012 bis 2014 wurden die Zinsen des Flex Kontos ja immer per 30.12. abgerechnet. Alleine daran kann man ja ersehen das diesmal ein Fehler passiert ist.
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#55 geschrieben von Gringo vor 2 Jahren
Man kann direkt von seinem Girokonto bei der Hausbank auf das Flexkonto ( Konto/IBAN Nr. steht ja in den Kontoinformationen ) der VTB überweisen !
Der Umweg erst auf das Tagesgeldkonto der VTB zu überweisen und dann auf das Flex umzubuchen ist NICHT notwendig. Wobei das ja auch in Echtzeit erfolgt und somit keine Probleme oder ein Zeitverlust darstellt…
Ich weise meine Beträge immer direkt aufs Flexkonto an.
Das mit der zu früheren Zinsberechnung am 14.12.15 war ein “ Versehen “ lt. Auskunft der VTB und sollte so nicht sein. Die eventuell fehlenden Zinsen für nach dem 14.12. eingezahlte Beträge bis 31.12.15 werden dann Ende 2016 mit gutgeschrieben. Ein Verlust entsteht also nicht.
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#56 geschrieben von Simon vor 2 Jahren
Richtig, zur Eröffnung muss vorher ein Tagesgeld existieren. Aber Einzahlungen gehen auch von außen. Siehe auch FAQ, letzte Frage: https://www.vtbdirekt.de/de/Services/FAQ/?fwd_action=Stream.tagGroupStream&id=1007&groupName=H%C3%A4ufig+gestellte+Fragen+-+Kategorie&tagName=vtb-flex
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Mir ist gerade aufgefallen, dass ich mir die Zinsen des VTB Flex offenbar bereits auszahlen lassen könnte. Die 4-Jahres-„Sperre“ gilt also offenbar nur für die Einzahlungen. Das war mir ehrlich gesagt gar nicht klar. Umso besser. 🙂
Übrigens finde ich es nicht sehr intuitiv gelöst, wenn es darum geht, eine Einzahlung aufs VTB Flex vornehmen zu wollen. Musstewieder ewig suchen, bis ich den richtigen Punkt (Umbuchung) gefunden habe… -
Habe mal bzgl. Wertstellung und fehlender Zinsberechnung ab dem 14.12.15 an die VTB Direkt geschrieben und folgende Antwort erhalten:
„Die Zinsen für Ihre Einzahlung vom 22.12.2015 werden Ihnen erst Ende 2016
gutgeschrieben, als Berechnungszeitraum werden jedoch ab Einzahlungsdatum
bis zur Ausschüttung gerechnet.Da die Zinserträge bereits am 14 Dezember 2015 gebucht wurden, werden diese
auch dem Jahr 2015 angerechnet. Das Valutadatum 01.01.16 besagt in diesem
Falle lediglich, dass der Zinsertrag erst ab diesem Datum mitverzinst wird,
da normalerweise die Ausschüttung erst zum Jahresende vorgesehen ist.“Bin damit zufrieden. Das einzige, was mich etwas stört, ist, dass die Zinsen vom 22.12.15 bis 31.12.15 so dem Zinsjahr 2016 zugeordnet werden. Das kann doof sein, falls man seinen Freistellungsauftrag ausreizt. Ist bei mir aber nicht der Fall, zudem geht es ja nur um etwas mehr als eine Woche. Daher kann ich damit leben.
Gleich am Jahresanfang werde ich dann wieder was einzahlen, da die Zinsgarantie bei meinem Consorsbank-Tagesgeldkonto ausläuft.
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Danke für eure Antworten. Vor allem den Link von jw finde ich sehr interessant. Da wird noch ein zusätzliches Problem aufgeworfen: Die Buchung zum 01.01.2016 ist zu spät, denn die Zinsen sollen ja dem Jahr 2015 zugeordnet werden und somit noch 2015 gezahlt werden. Komische Sache.
@Spirou: Auszahlungen sind nicht möglich, das ist richtig. Aber Einzahlungen (was ich ja auch getan habe), daher ist die Zinsberechnung zum jetzigen Zeitpunkt zu früh.
Nachgerechnet habe ich. Es sind (wie ja auch bei Mario) die Zinsen fürs komplette Jahr auf den bisherigen Betrag.
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#64 geschrieben von Spirou vor 2 Jahren
Moin Nils,
ich habe zwar im Moment kein Geld auf meinem VTB Konto liegen, aber ich kenne das Phänomen teilweise auch von anderen Banken. Es ist z.B. nicht unüblich, dass freitags oder samstags bereits die Zinsen bis zum kommenden Montag addiert und angezeigt werden. Zumindest bei MoneYou und / oder der Bank of Scotland habe ich das mal festgestellt. Bin mir nicht mehr ganz sicher. In diesem Fall weiß die Bank ja, dass eine Überweisung vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto nicht mehr vor Montag ausgeführt wird, also schreiben einige die Zinsen dann schon mal vorher gut, obwohl die Wertstellung ja eigentlich erst am Montag erfolgt.
Vielleicht hat die VTB das in diesem Fall ja ähnlich gehandhabt. Ich habe die Bedingungen des Flex-Kontos zwar nicht mehr im Kopf, aber wenn die VTB weiß, dass sie bis zum 01.01.2016 sowieso keine Auszahlung mehr bearbeiten werden, haben sie ja vielleicht bereits die Zinsen bis Ende des Jahres ausgewiesen. Hast Du das schon mal nachgerechnet?
Viele Weihnachtsgrüße 🙂
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#65 geschrieben von jw vor 2 Jahren
Die VTB scheint bei allen am 14.12. die Zinsen gutgeschrieben haben (so auch bei mir, bzw. vgl. http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=5528386#post5528386 )
Wieso? Keine Ahnung.
Ich hatte auch noch Buchungen danach, d.h. sie müssten bei mir die Zinsen irgendwann mal neu berechnen…
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Kurz vor Jahresende ist noch einmal eine gute Gelegenheit, Geld aufs VTB Flex umzuschaufeln, was ich heute genutzt habe. Zur Erinnerung: Pro Jahr sind 17.000 Euro möglich.
Dabei bin ich allerdings darüber gestolpert, dass meine Zinsen aufs VTB Flex schon seit 14.12.2015 auftauchen. Zwar werden die erst zum 01.01.2016 wertgestellt, aber trotzdem ist das komisch. Was ist denn mit der Zeit seit dem 14.12.2015. Bekomme ich dafür nun keine Zinsen? Wie ist das bei euch? Hat dafür jemand eine Erklärung?
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Hehe, so meinte ich das gar nicht. 😉 Ich meinte nur, dass es insofern unkritisch anzusehen ist, als dass die „Motivation“ Österreichs für die teilweise Umstellung der Einlagensicherung lediglich ist, die EU-Vorgabe umzusetzen (die alle EU-Mitgliedstaaten bis 3. Juli 2015 realisiert haben müssen) und ich es daher nicht vorschnell als Indikator für etwas Gravierenderes deuten würde. Zudem hat die entsprechende Banken-Einlagensicherung Österreichs (die ja bislang bis 50.000€ „haftete“ und es künftig auch für die weiteren 50.000 Euro bis zu 100.000 Euro tun soll) bislang in jedem der vier eingetretenen Schadensfälle auch entschädigen können, siehe zum Beispiel hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#.C3.96sterreich
Nachdem mich die Nachricht anfangs ehrlich gesagt schockiert hat, bin ich nach kurzer Recherche wieder ziemlich entspannt. Zumal sich für mich mit meinem Guthaben weit unter 50.000 Euro auch gar nichts ändert.Bislang ist es außerdem so, dass erst dann Geld von den rund 80 „Mitgliedsbanken“ durch die Einlagensicherung eingesammelt wird, wenn ein Schadensfall eingetreten ist (siehe zum Beispiel hier, vorletzte Frage bzw. Antwort: https://www.test.de/Einlagensicherung-Wir-haben-immer-alle-Sparer-entschaedigt-4742078-0/). Künftig soll schon vorher gezahlt werden, wodurch ein Fonds entsteht. Das gibt mir persönlich ein weitaus besseres Gefühl. Das soll eine schnellere Entschädigung ermöglichen (Gesetzesvorgabe sollen wohl 7 Tage sein, statt bislang 20). Zudem soll aus bislang fünf einzelnen Einlagensicherungssystemen nun eines werden, wodurch dieses dann auch „schlagkräftiger“ ist (siehe zum Beispiel hier: http://kurier.at/wirtschaft/finanzen/einlagensicherung-was-sich-aendert/122.322.812).
Es war etwas mühsam, sich diese Informationen zusammenzukratzen. Ich hoffe, es gibt dazu bald mal einen ausführlichen Hintergrundartikel zu lesen.
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#69 geschrieben von Anonymous vor 3 Jahren
In einem Punkt muss ich Dir widersprechen. Grundsätzlich kann man an vielen EU Vorgaben vieles kritisieren! Aber das ist ganz allgemein zu verstehen und ich beziehe mich nicht auf diese eine angebliche EU Verordnung zur Einlagensicherung…;)
Ansonsten ist jetzt wohl das gefordert, was Kanzler a.D. Gerd Gazprom Schröder mal so schön als die Politik der ruhigen Hand bezeichnete. Also, cool bleiben und abwarten. Wie sagt man in Köln gerne: „Et is noch emmer jood jejangen…“ -
@cc-chief: Also ich sehe erst einmal keinen Grund, irgendetwas zu machen. Zumal ich dazu auch keine Möglichkeit habe, da mein Geld ebenfalls als Sparplan Flex angelegt ist.
Und wie bereits gesagt: Für bis zu 50.000 Euro ändert sich ja auch gar nichts. Ich kann diese Gesetzesänderung schwer einordnen und warte erstmal ab, wie die Wertungen sonst so ausfallen. Wenn hier lediglich eine EU-Vorgabe umgesetzt wird, gibt es daran wohl auch nicht viel zu kritisieren. -
#71 geschrieben von Max vor 3 Jahren
Spirou:
Vor allem halte ich das SIGNAL, das Österreich dadurch öffentlich macht, für ungünstig, da die Regierung dort ja scheinbar inzwischen drauf gekommen ist, dass sie im Falle eines Bankencrashes nicht zahlungsfähig sein könnte.In solch einem Fall wäre doch KEINE Regierung zahlungsfähig/-willig.
Seltsam auch, dass dieser Schritt in den großen Massenmedien nicht thematisiert wird…
Ob man das als böses Vorzeichen deuten kann?
*in die Glaskugel schau* -
#72 geschrieben von cc-chief vor 3 Jahren
Ein Aprilscherz, dachte ich auch erst. Ich dachte auch die 100000€ Grenze wäre EU gesetzlich vorgeschrieben. Bei mir sind es zwar noch keine 50000, die ich bei der VTB liegen habe, aber dennoch ist es schon ein ganzer Batzen. Habe erst Anfang des Jahres ein Flex Konto eröffnet, nicht zuletzt auch aufgrund der positiven Bewertung von Finanztest, die Nils hier öfters erwähnt hat. Und da es sich komplett um Festgelder handelt, kann ich auch kurzfristig nichts abziehen. Was macht ihr? Aussitzen?
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#73 geschrieben von jw vor 3 Jahren
Zu dem Thema Einlagensicherung muss man auch Folgendes sagen:
Bei der deutschen Einlagensicherung war/ist es meines Wissens „schon immer“ so, dass nur ein privater Fonds der Banken („Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“) für die 100.000€ haftet und der Staat gar nichts garantiert.Seitens des Staates gibt es in D nur das „Versprechen“ von Merkel von 2008, dass kein Sparer etwas verlieren soll, aber da es kein Gesetz oder Verordnung dafür gibt, würde ich mich da nicht unbedingt drauf verlassen…
Letztlich wäre dann die Einlagensicherung in Ö von der Konstruktion her dann also gleich wie in D und ist für mich daher erstmal kein Grund zur Panik (abgesehen davon, dass das natürlich nicht unbedingt ein Signal des Vertrauens in die Banken ist…)
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Genau so verstehe ich das auch. Auch in anderen Artikeln steht es so, dass sich für Guthaben unter 50.000 Euro dadurch nichts ändert. Bei ist auch die Rede davon, dass man hier lediglich eine EU-Vorgabe umsetzt und andere Länder nachziehen werden (bzw. müssen).
Ich warte gespannt ab. Habe es ehrlich gesagt zunächst für einen Aprilscherz gehalten, der zu spät bei mir ankam. Das ist es aber leider nicht. Insbesondere bin ich nun gespannt auf eine Einschätzung von Stiftung Warentest / Finanztest. Ich bin jedenfalls kein Freund davon, jetzt in Panik oder blinden AKtionismus zu verfallen. -
#75 geschrieben von Spirou vor 3 Jahren
In irgend einem anderen Thread (wahrscheinlich über die Sberbank) hatte ich ja neulich die relativ miesen Ratings der russischen Banken erwähnt, die komischerweise alle über Österreich handeln – nie über Deutschland. Das kommt mir ja auch schon seltsam vor.
Ich kenne mich mit der Einlagensicherung in Österreich nicht gut aus und dachte bisher immer, es gäbe da eine europäische Vorgabe, mindestens 100.000€ abzudecken. Aber zumindest in dem Focus Artikel steht ja:
„Bisher hafteten in Österreich die Banken für Einlagen bis 50.000 Euro. Für Guthaben zwischen 50.000 und 100.000 Euro garantierte der Staat.“
Das klingt für mich, als würde der Wegfall der staatlichen Garantie sowieso nur diejenigen treffen, die mehr als 50.000€ angelegt haben. Für die ersten 50.000€ kamen ja scheinbar schon immer die Banken selbst auf. Für die Reichen unter uns ist das natürlich wichtig. Vor allem halte ich das SIGNAL, das Österreich dadurch öffentlich macht, für ungünstig, da die Regierung dort ja scheinbar inzwischen drauf gekommen ist, dass sie im Falle eines Bankencrashes nicht zahlungsfähig sein könnte.
Aber für diejenigen unter uns, die dort sowieso „nur“ bis zu 50.000€ angelegt haben, ändert sich eventuell gar nichts???
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#76 geschrieben von Max vor 3 Jahren
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#77 geschrieben von Emmett vor 3 Jahren
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#79 geschrieben von Jonas vor 3 Jahren
Kann man tatsächlich unbegrenzt viele VTB-Flex-Konten anlegen? Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein, denn dadurch könnte man ja sämtliche Einschränkungen zu den eigenen Gunsten aushebeln:
Mit nur 6 VTB-Flex-Konten könnte man innerhalb eines Jahres 100.000 Euro anlegen und in der Auszahlphase bis zu 12.000 Euro pro Monat abheben – das wäre ein de-facto-Tagesgeld!
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#82 geschrieben von A. vor 3 Jahren
@whiro: ich verstehs so, dass du monatlich 2000 Euro ohne Vorschusszinsen bzw kündigungsfrei holen darfst, alles was drüber geht bzw nicht rechtzeitig gekündigt wurde unterfällt „Nummer 5“. Kündigungsfrist sind 3 Monate.
Vorschusszinsen sind ja nix andres wie Strafzinsen weil du das Geld ohne Einhaltung der Kündigungsfrist geholt hastWar doch bei den Papiersparbüchern auch so 😉 Aber es darf mich gern wer berichtigen wenn ich falsch liege.
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#85 geschrieben von whiro vor 3 Jahren
Ich habe auch gleich mehrmals zugeschlagen, zur flexiblen Nutzung ab in 4 Jahren…
Weiß jemand, wie viele man überhaupt eröffnen kann?
In den Konditionen habe ich folgendes gefunden:
Vorschusszinsen: Ein Viertel des zu vergütenden Habenzinses Vorschusszinsen für die Kdg.-frist, maximal für 3 Monate
Vorschusszinsfrei 2.000,00 EUR
Heißt das, dass ich bei Kündigung (zwischen 4-10 Jahren) 0,625% Zinsen für das angebrochene Jahr (Zinszahlungszeitraum) Zahlen muss, bzw. nur 1,875% für das laufende Jahr Zinsen bekomme bei Kündigung? Oder gilt das nur, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Laut „Sonderbedingungen für den Sparverkehr“ in den Geschäftsbedingungen ist der Vorschusszinssatz sogar jederzeit änderbar:5. Vorschusszinsen
Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, ist die Bank berechtigt, auf die zurückgezahlte Einlage mit Ausnahme des in Nummer 4 Absatz 2 genannten Betrages
einen Vorschusszins zu erheben und von dem Rückzahlungsbetrag abzuziehen.
Macht die Bank von diesem Recht Gebrauch, so gilt der jeweils auf der Inter
netseite http://www.vtbdirekt.de in dem Preis- und Leistungsverzeichnis angegebene
Vorschusszinssatz. -
#87 geschrieben von Peter vor 3 Jahren
Das attraktive tagesgeld der VTB ist nun ja verschwunden, aber dafür hat die VTB nun schon weider ein neues Angebot: Das VTB Sparbuch Online. Einzahlungen sind in beliebiger Höhe möglich, Abhebungen maximal 2000 Euro monatlich – höhere Beträge müssen drei Monate vorher gekündigt werden – genau wie bei einem klassischem Sparbuch.
Der Zinssatz ist allerdings variabel, kann theoretisch also gleich morgen geändert werden.Im übrigen möchte ich einmal DANKE für diese Seite sagen. Habe ich schon oft als Informationsquelle genutzt.
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Ich denke, da überschätzt du die Strahlkraft dieses Blogs. 😉 Ein Artikel hier dürfte nicht zu einer Anzahl von Kontoeröffnungen führen, die irgendwie weiter relevant – wenn überhaupt etwas passiert. Keinesfalls aber wird ein Angebot aufgrund eines Artikels hier so überrannt, dass es beendet werden muss.
Deine Ergänzung mit mehreren Konten ist sehr gut; vielen Dank dafür. 🙂
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#89 geschrieben von Simon vor 3 Jahren
Hi Nils,
schön, dass du das VTB Flex nun mal beleuchtet hast. Es bleibt natürlich zu hoffen, dass deine Berichterstattung nicht zu einem Ansturm führt und das Angebot gleich wieder beendet werden muss.
Eine Sache hast du nicht erwähnt: falls man die monatlichen Einzahlungs- und später auch Verfügungsgrenzen (monatlich 1000 ein, 2000 aus) ausdehnen möchte, spricht nichts dagegen, einfach mehrere Flex gleichzeitig abzuschließen. Ich habe 4 Stück: eins von Anfang an mit einer ziemlich großen Summe gefüllt (aus mehreren auslaufenden Tagesgeld-Zinsgarantien), seitdem ohne monatliche Einzahlung; die anderen 3 reichen dicke für die mir möglichen Einzahlungen, später dürften alle 4 außerdem dicke für nötige Ausgaben reichen.
Viele Grüße,
Simon -
Und Zinsgarantie bis zum 28.02.2015, also rund vier Monate lang. Zwar keine „echte“ Alternative zum hier diskutierten Angebot der VTB, aber in Sachen Tagesgeld natürlich ein echter Knaller! Danke für den Hinweis, will dazu spätestens morgen Abend einen Artikel schreiben. Weißt Du, wie lange es das schon gibt?
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Sie sieht dies als unproblematisch an und schreibt dazu: „Die in der aktuellen Krise verhängten Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen die russischen Mutterbanken gelten jedoch nicht für ihre Töchter in der EU. Da Sparanlagen […] der vertrauenswürdigen österreichischen Einlagensicherung unterliegen, haben wir keine Sicherheitsbedenken.“ Schon in vorherigen Ausgaben waren in Finanztest und Warentest ebenfalls derartige Einschätzungen zu lesen.
Siehe dazu auch diese frei verfügbaren Artikel:
https://www.test.de/Einlagensicherung-Wir-haben-immer-alle-Sparer-entschaedigt-4742078-0/
https://www.test.de/Sicherheit-von-Spargeld-Ukraine-macht-Sparer-nervoes-4718029-0/ -
#94 geschrieben von cc-chief vor 3 Jahren
Ich habe bereit einiges bei der VTB liegen und war bislang auch zufrieden. Besonders reizvoll fand ich seinerzeit die Festgeldkonten mit monatlicher Zinszahlung, die mittlerweile bei anderen Anbietern völlig verschwunden sind. Allerdings habe ich für weitere Anlagemöglichkeiten die VTB ausgeklammert. Denn angesichts der aktuellen politischen Lage ist mein Vertrauen in die Tochter einer russischen Bank stark gesunken. Diesem „unguten Gefühl in der Magengegend“ hatte bislang auch die österreichische Einlagensicherung nichts entgegen zu setzen. Wie äussert sich denn die Stiftung Warentest zu den Risiken die sich aus den Eigentumsverhältnissen dieser Bank ergeben?
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Ich muss zugeben, dass ich bis zum Verfassen meines Blog-Eintrags die volle Attraktivität des Sparplans selber gar nicht richtig erkannt hatte. Ich werde nun auch einen abschließen. Ich dachte zwar, dass ich mich um keine neue Anlage kümmern werde, so lange ich noch die Zinsgarantie bei Barclays habe (läuft bei mir bis zum kommenden Frühling), aber die Zinsen sind ja hier höher. Zudem könnte es wie gesagt nach vier Jahren dann richtig interessant werden… – werde aber ebenfalls nur einen Teil meines Ersparten anlegen. Mindestens die Hälfte soll kurzfristig verfügbar bleiben.
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Steht so in den Sonderbedingungen zum Sparverkehr unter Punkt 3. Die Flex-Zinserträge werden auch wieder als verfügbarer Betrag angezeigt, aber eine Umbuchung z.B. auf das Tagesgeldkonto vor Ablauf der Sperrfrist, was letztes Jahr noch möglich war, ist jetzt leider nicht mehr möglich. Schon etwas widersprüchlich …