Kurzfristiges Festgeld

Zwar ist Festgeld für typische Tagesgeld-Anleger eigentlich nur bedingt interessant, allerdings gibt es auch Festgeldkonten mit derart kurzen Laufzeiten, dass sie auch für Sparer von Interesse sind, die gerne flexibel bleiben möchten. Zumindest für einen Teil des Kapitals sind kurzfristige Festgelder für nahezu jeden Tagesgeldanleger eine hervorragende Alternative.

Festgeld bietet dabei den Vorteil, dass die Zinsen in der Regel höher liegen als beim Tagesgeld und dass der jeweilige Zinssatz für die gesamte Laufzeit garantiert wird und innerhalb dessen nicht gesenkt werden kann.

Nachfolgend findet ihr meine Empfehlungen mit den besten Konditionen für kurze Laufzeiten von sechs Monaten bis hin zu vier Jahren bei Anbietern mit Kontoführung nach deutschem Recht:

— Derzeit liste ich hier keine Angebote auf, da ich in Zeiten permanent steigender Tagesgeldzinsen nicht die Anlage von Festgeld empfehle. Man würde sich wohl ärgern, wenn man Festgeld anlegt und zwischenzeitlich aufs Tagesgeld höhere Zinsen erhalten würde, aner nicht dorthin umschichten kann, weil man nicht an sein Geld kommt. 😉 —

128 Gedanken zu „Kurzfristiges Festgeld

  1. Hallo,
    ok mein Fehler: Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind zwei verschiedene Dinge. Siehe Link hier: https://www.esche.de/publikationen/compact-2013/compact-spezial-vermoegensnachfolge-022013/auslandsvermoegen-im-erbschaftsteuerrecht-eine-kompakte-uebersicht/
    Daher wird wohl nichts übrig bleiben als die Beratung durch einen Steuerberater mit Erfahrung für die jeweils gewählten Länder. Oder besser nur Banken mit Konten in Deutschland nehmen.
    Gruß

  2. Beim Erbrecht gab es jetzt vor Kurzem eine Änderung in der EU, demnach gilt immer das Recht das Landes in dem der Verstorbene zum Ende seinen Lebensmittelpunkt hatte außer er hat testamentarisch etwas anderes festgelegt.

  3. Moneyou ist eine Zweigniederlassung einer niederländischen Firma. Daher liegen die Gelder in Deutschland auf Konten nach deutschem Recht. Die Aufsicht über die Bank hat aber die Niederlande und daher greift auch die Einlagensicherung von Holland.
    Bei AIB handelt es sich im eine irische Bank. Die Konten sind in Irland nach irischem Recht. Hier verlässt das Geld wirklich auch Deutschland. (Bei mehr als 12 Monate Geldanlage daher auch die Bundesbank Meldung nicht vergessen. 🙂 )

  4. @whiro @focus

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Das Problem ist in der Tat folgendes: wenn ich in Irland (oder einigen anderen Ländern) Geld anlege, dann greift – so wurde mir jedenfalls gesagt – im Falle meines Todes u.U. zunächst das dortige Erbschaftsrecht. Bei der AIB also das von Irland. Je nach angelegter Summe müssten meine Erben dort Erbschaftssteuer bezahlen.
    Jedoch kann es wohl leider sein, dass diese gezahlte Erbschaftssteuer in der BRD nicht anerkannt wird (weil Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht umfassend geschlossen ist oder so), und man hier noch einmal zur Kasse gebeten wird, also doppelt bezahlt. Das hat nichts mit Quellensteuer o.ä. zu tun – jedenfalls so wie ich das bisher verstanden habe.
    In den AGBs der AIB wird die Gefahr der zweifachen Besteuerung im Erbschaftsfall sogar explizit erwähnt.
    Leider konnte man mir diesbezüglich keine wirklich umfassenden Auskünfte geben, z.B. wann das nun genau passiert und wie man es evt. umgehen kann. Auch mein Steuerberater musste hier passen, versucht sich aber schlau zu machen.

    Verrückt eigentlich, denn ich finde diese Fragestellung u.U. elementar bei einer Entscheidung einer Geldanlage im Ausland.

    P.S. Bei MoneYou scheint das tatsächlich kein Problem zu sein.

  5. Ich verstehe das Problem nicht ganz, Dieter…
    Mit Doppelbesteuerung meinst du Abgeltungssteuer und Schenkungssteuer?
    @focus: Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen hat man doch nur, wenn man selbst auch schon vor dem Todesfall Quellensteuer zahlen musste, das sollte hier nicht der Fall sein.

    Moneyou: Hier kann man doch einen inländischen Freistellungsauftrag stellen, also kommt doch hier ein Doppelbesteuerungsabkommen gar nicht in Betracht. In der AGB von Moneyou steht, was bei Tod passiert:

    Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.

    Ich denke (muss gestehen, dass ich es nicht weiß), dass für die Erbschaftsteuer der Betrag zählt, der angelegt wurde und die Zinsen (da Zufluss nach dem Tod) zu 100% den Erben zuzuschreiben ist (diese können dann natürlich einen Freistellungsauftrag stellen und vorzeitig verfügen)

    AIB (Ich denke du meinst Allied Irish Banks über Weltsparen?):
    Bei Weltsparen steht, dass keine Quellensteuer erhoben wird in Irland und man es selbst bei der Steuererklärung angeben muss (bzw. im Todesfall dann die Erben). Wie es hier mit der Rechtsnachfolge funtioniert lässt sich bestimmt auch in den AGB der Bank finden…

  6. Die Frage wird wahrscheinlich noch nicht einmal ein sehr guter Steuerberater beantworten können. Zur Anwendung kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland, wobei ab 2016 meines Wissens eine neue Fassung kommt. Man müsste wissen, wie die Quellenbesteuerung von Zinseinkünften in den Niederlanden gehandhabt wird und ob es hier zu einer Anrechnung oder Freistellung kommt. Selbst sehr gute Steuerberater können nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen auswendig aufsagen, bzw. wissen nicht, wie die Quellenbesteuerung in den einzelnen Ländern gehandhabt wird, weil sie mit solchen Fällen kaum betraut werden.
    Ich würde eine Steuerberatungskanzlei im Grenzgebiet zwischen den Niederlanden und Deutschland anrufen, weil diese mit solchen Fällen häufig zu tun haben.

  7. Hallo zusammen,

    weiß eigentlich jemand, wie sich das mit einer Festgeldanlage im Ausland im Todesfall verhält?

    Ich habe Festgelder bei Moneyou und bei der AIB geparkt. Wenn ich vor Ablauf sterben würde (was ich natürlich nicht hoffe), müssten meine beiden Söhne dann eine Doppelbesteuerung befürchten? Oder gibt es Möglichkeiten, dies zu vermeiden?

    Kennt sich da jemand mit aus? Finde leider nichts Konkretes dazu, könnte mir aber gut vorstellen, dass diese Frage durchaus von größerem Interesse ist. Insbesondere da solche Anlagen ja mehr und mehr in Mode kommen.

  8. Vielen Dank für den Hinweis; habe sie gleich mit aufgenommen. Da sie da aber nicht alleine an der Spitze liegt, bin ich zuversichtlich, dass wir nicht sofort eine Zinssenkung der NIBC erleben werden. 😉

  9. NIBC bietet auf 1 Jahr immer noch 1,3% und liegt damit vor MY und Deniz.
    Wobei die Zinsen wahrscheinlich direkt wieder bei NIBC gesenkt werden, wenn Nils hier das Ranking ändert -.-

  10. @A.: Danke für den Vorschlag. Werde das zumindest mal in den Fällen durchzuhalten versuchen, wenn drei Anbieter zinsgleich sind.

    @Flo: Du hast Recht. Danke für den Hinweis. Werde es gleich ergänzen/korrigieren.

  11. Hallo Nils,
    könnte man die Festgeldübersicht auf evtl die besten 3 Anleger pro Laufzeit erweitern?
    MoneYou z.B. bietet aktuelle für 1jähriges Festgeld ebenfalls 1,25% (würde sich zumindest bei der Bank anbieten, da sie bereits beim 6monatigen Festgeld zu den Topanbietern gehört)

  12. Ein schwacher Trost ist, dass sie eh nicht mehr ganz vorne lag. Und dass das Tagesgeldkonto unverändert bliebt. Trotzdem unschön. Danke für die Info!

  13. Hui, danke für den Hinweis. Werde dazu gleich was schreiben. Auch, wenn es nur eine minimale Zinssenkung ist, sollte man da ruhig noch schnell sein, wenn man sowieso ein Festgeld anlegen wollte.

  14. Die DenizBank wird am 15.5.15 durchgängig um 0,05 Prozentpunkte absenken. Das werden die neuen Zinssätze sein: 6 Monate – 1,15%, 9 Monate – 1,25%, 12 Monate – 1,35%, 2 Jahre – 1,65%, 3 Jahre – 1,85%, 4 Jahre – 1,90%, 5 Jahre – 1,95%, 6 Jahre – 2,00%, 7 Jahre – 2,05%, 8 Jahre – 2,10%, 9 Jahre – 2,15%, 10 Jahre – 2,20%

  15. Danke für Deinen Hinweis. Allerdings wird das Konto dort nicht nach deutschem Recht geführt, was unter anderem dazu führt, dass man keinen Freistellungsautrag erteilen kann. Konten nach nicht-deutschem Recht liste ich hier nicht auf.

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