Nur noch wenig Zeit für Freistellungsaufträge

Wie auch im letzten Jahr (nur einen Tag früher) möchte ich euch jetzt daran erinnern, eure Freistellungsaufträge (FSA) für das ablaufende Jahr 2011 zu überprüfen, da ja bei den meisten Tagesgeldkonten am 30.12. bzw. am 31.12. (je nach Bank) wieder eine Zinsgutschrift bevorsteht. Da wäre es doch ärgerlich, Geld zu verschenken… 😉

Bei den meisten (Online-)Banken auch jetzt noch möglich

Bei den meisten Onlinebanken ist die Erteilung des Freistellungsauftrages noch bis kurz vor der Zinszahlung möglich. Falls ihr euren Freistellungsauftrag hingegen auf Papier einreichen möchtet, dürfte es bei den meisten Banken aber schon zu spät sein. Ich kenne jedenfalls keine, die jetzt noch eine rechtzeitige Bearbeitung garantieren würde.

Im vergangenen Jahr hatte ich mal eine Auflistung über die Erteilung der FSA bei verschiedenen Banken gemacht, auf den ich auch jetzt noch einmal verweisen möchte. Ich gehe mal davon aus, dass sich in den meisten Fällen nichts geändert hat. Falls doch, gebt gerne Bescheid, ich arbeite das dann in den Beitrag ein.

Auch generell hat sich nicht viel geändert: Für Alleinstehende liegt der Freibetrag auf Zinserträge weiterhin bei 801 Euro, für Ehepaare beim Doppelten.

Freistellungsauftrag nur noch mit Steuerlicher Identifikationsnummer

Eine Änderung gibt es aber: Inzwischen ist es verpflichtend, dass ihr bei Erteilung des FSAs auch eure „Steuerliche Identifikationsnummer“ (IdNr.) mit angebt. Dabei handelt es sich um eine aus elf Ziffern bestehende Zahlenkombination, die euch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt worden sein müsste.

Falls ihr sie nicht parat habt, werft einfach mal einen Blick auf eure letzte Steuererklärung – da wurde ich persönlich auf die Schnelle noch fündig und musste nicht lange suchen (es handelt sich um die Angabe bei „Identifikationsnummer“.

Denn es ist ja schon so, dass die Zeit nun etwas drängt. 😉

3 Gedanken zu „Nur noch wenig Zeit für Freistellungsaufträge

  1. Dass seit 2011 die neue Steuer ID nötig ist, um Freistellungsaufträge zu erteilen, hatte mich damals bei der Eröffnung meines Tagesgeldkontos bei der Bank of Scotland auch kalt erwischt. Ich konnte mich nur dunkel erinnern, dass ich irgendwann mal einen Brief bekommen hatte 🙂

    Ich habe meine Steuer ID schließlich bei der Personalabteilung meines Arbeitgebers erfragt, denn sie steht ja u.a. auch auf der Lohnsteuerkarte.

    Eine weitere Möglichkeit ist übrigens das Bundeszentralamt für Steuern. Über das folgende Online Formular kann man sich seine Steuer-ID nochmals per Post zuschicken lassen:

    Klick mich!

    Das kann aber etwas dauern. Ich hatte das mal ausprobiert und bekam nach 2-3 Wochen Post.

    Grüße,

    Spirou

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