Geld durch Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse sparen

TagesgeldBlog-LogoHeute will ich mich mal einem Thema widmen, dass nur am Rande etwas mit dem Thema dieses Blogs hier zu tun hat: Den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen wohl die meisten von euch versichert sein werden (das setze ich jetzt einfach mal voraus).

Doch warum tue ich dies hier? Hier im Blog geht es darum, sein Geld zu sparen und zu möglichst guten Konditionen anzulegen. Die Krankenkassen-Thematik setzt da in einer ähnlichen „Sphäre“ an, aber noch einen Schritt vorher: Nämlich schon mehr Netto vom Arbeitgeber zu bekommen (Geld, das man gar nicht erst ausgibt, muss man sich gar nicht erst wieder „ersparen“ 😉 ).

Seit Jahreswechsel unterschiedliche Beitragssätze

Seit dem Jahreswechsel unterscheiden sich die Krankenkassen nun unter anderem auch wieder durch ihre Beitragssätze. In den letzten Jahren zuvor gab es ja nur den Einheitssatz (15,5 Prozent), der bei allen Kassen gleich war, sodass ein Wechsel in finanzieller Hinsicht nicht attraktiv war (außer ihr wart bei einer der wenigen Kassen, die einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag erhoben).

Das ist nun anders, sodass sich – wie auch beim Tagesgeld – ein Blick in die Vergleichsrechner lohnt. Ich finde hierfür den von finanzen.de am besten geeignet (ich habe bei einer Recherche kaum vernünftige Rechner für gesetzliche Krankenkassen gefunden, die auch wirklich alle Kassen miteinander vergleichen). Achtet aber darauf, dass bei der Ergebnisseite auf den beiden ersten Positionen so genannte „Empfehlungen“ auftauchen – der echte Beitragsvergleich geht dann kurz darunter los.

Bundesland kann entscheidend sein

Gerade bei dieser Thematik finde ich so einen Vergleichsrechner, bei dem man auch sein jeweiliges Bundesland angeben kann, besonders hilfreich. Denn längst nicht jede Krankenkasse ist bundesweit geöffnet, sodass es ja nach Bundesland unterschiedliche Anbieter gibt, die am günstigsten sind.

Ich selbst wohne und arbeite in Niedersachsen – dort liegt der günstigste Beitrag bei 15,0 Prozent (bei der hkk). Da meine bisherige Krankenkasse (wie die meisten) den Beitrag unverändert bei 15,5 Prozent belässt, bedeutet aber dies auch schon eine nette monatliche Ersparnis (wie hoch die ausfällt, hängt natürlich von eurem Bruttoeinkommen ab – je jöher das EInkommen, desto höher die potenzielle Ersparnis). Aufs Jahr gerechnet macht das schon einiges aus – bei vielen vielleicht sogar mehr als sie Zinsen aufs Tagesgeld erhalten – womit wir wieder nah beim eigentlichen Thema dieses Blogs hier wären. 😉

Bestenfalls 14,6 Prozent möglich

Kurz zum Hintergrund: Der Krankenkassenbeitrag besteht zum einen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen. Weniger kann also keine gesetzliche Krankenkasse verlangen. Und zum anderen gibt es dann noch einen Zusatzbeitrag – dieser liegt bei der Mehrzahl der Krankenkassen momentan bei 0,9 Prozent, womit man auf 15,5 Prozent kommt, was bis zum Jahreswechsel auch der allgemeine Beitrag für alle war.

Bei einigen Kassen fällt dieser Zusatzbeitrag aber deutlich geringer aus (oder wird zum Teil auch gar nicht erhoben). Dort zu sparen ist noch aus einem anderen Grund besonders attraktiv: Während sich die 14,6 Prozent Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, wird der Zusatzbeitrag ganz alleine von uns als Arbeitnehmer getragen. Was dort gespart wird, kommt also zu 100 Prozent dem Arbeitnehmer zu Gute. Wer weitere Details erfahren möchte, kann diese zum Beispiel bei Wikipedia nachlesen. Ohnehin sind hier alle Angaben ohne Gewähr, da ich kein Experte für Sozialversicherungen bin. 😉

Drei Monate Kündigungsfrist

Lange Rede, kurzer Sinn: Seit dem 01. Januar 2015 lohnt es sich wieder, auf die Beitragssätze zu schauen, da sie sich von Kasse zu Kasse unterscheiden können. Und das teils erheblich.

Vermutlich hat jeder in den letzten Wochen Post von seiner Krankenkasse erhalten. Die meisten Kassen wissen es geschickt zu verschleiern, dass sie einen Zusatzbeitrag erheben. Denn selbst wenn sie einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent erheben, „verkaufen“ sie dies als eine Beitragssenkung, da der alte Beitrag ja bei 15,5 Prozent lag. Und auch ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent wird positiv „verkauft“, nämlich als „stabiler Beitrag“. Das ist für mich auch nachvollziehbar und unterm Strich auch korrekt – jedoch erweckt dies bei den Mitgliedern den Eindruck, als gäbe es keinen Anlass zu wechseln. Doch das ist falsch. 😉

Wenn eure Kasse einen Zusabeitrag erhebt, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht und kommt innerhalb von maximal drei Monaten aus der Mitgliedschaft heraus und könnt wechseln. Wenn ihr bereits länger als 18 Monate Mitglied seid, könnt ihr auch ganz regulär kündigen. Ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Ich persönlich habe das auch bereits getan und kann nur jedem dazu raten, es mir gleich zu tun. Also: Vergleicht und wechselt! 😉

Achtet aber ggf. auch auf die Zusatzleistungen der Krankenkassen, wenn sie für euch wichtig sind. Zwar sind ca. 95 Prozent der Leistungen bei allen Kassen gleich (weil gesetzlich vorgeschrieben), aber für manch einen sind die übrigen 5 Prozent ja eventuell wichtig (z.B. die Übernahme der Kosten von Reiseschutzimpfungen, die zwar viele, aber nicht alle anbieten). Aber nur weil eine Krankenkasse günstiger ist, heißt dies nicht, dass sie weniger Leistungen bieten würde.

Auch die Leistungen könnt ihr im Rechner einfach vergleichen. Setzt einfach ein Häkchen vor die zu vergleichenden Kassen und klickt dann oben auf „Angebote vergleichen“. Da ist das dann gut dargestellt.

3 Gedanken zu „Geld durch Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse sparen

  1. Danke für die Ergänzung. Die Kritik am Rechner stimmt so aber nicht. Die genannten Krankenkassen tauchen auf – allerdings nicht für alle Bundesländer, da sie nicht bundesweit geöffnet sind. Darum ist der von mir genannte Rechner meines Erachtens auch so gut, denn hier bekommt man nur die Kassen angezeigt, bei denen man in seinem jeweiligen Bundesland auch Mitglied werden kann.

  2. Achtung! Die KuendigungsFrist beträgt nur 2 Monate, nicht 3 Monate! Also z.B. Kdg am 19.1.15 bei der derzeitigen KK eingegangen, Kündigung wirksam zum 31.3.15. Also seid ihr ab 1.4.15 in der neuen Kasse.
    Bis zum 1.4.15 musst ihr leider den erhöhten Beitrag der alten Kasse noch zahlen!

  3. Hi Nils,

    Besser ist die Seite krankenkasseninfo.de. Die Seite beinhaltet wirklich alle Kassen. Denn es gibt derzeit nur zwei Kassen in Deutschland, die ohne Zusatzbeitrag auskommen. Und die sind auf deiner Seite nicht berücksichtigt. BKK Euregio und BKK Metzinger. Beide 14,6 %. Ersparnis bis zu 415 Euro im Jahr. Genug Geld für das Tagesgeldkonto oder sich privat zusätzlich versichern zu können.

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